Nun wird's langsam Zeit

Frühjahrsputz bis Ende Februar beenden


Der Frühjahrsputz in der Natur muss Ende Februar erledigt sein. Daran erinnerte jetzt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Nur noch bin zum 1. März dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände geschnitten werden, nicht nur in der freien Landschaft, sondern auch in Siedlungsbereichen. „Dazu gehören natürlich auch Kleingartenanlagen,“ ergänzt die Fachberatung der Gartenstadt. Die Landwirtschaftskammer führt weiter aus, dass bis zum 30. September die genannten Bereiche weder gerodet, geschnitten oder zerstört werden dürfen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten damit geschützt werden.

 

Nicht unter die Verbote fallen in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen. Hierzu der Hinweis der Gartenstadt-Fachberatung: „Das Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen zählt nicht als Formschnitt. Das bedeutet, diese Maßnahme muss ebenfalls bis spätestens zum 1. März beendet sein.“ Bei diesen Maßnahmen sollte aber auf brütende Tierarten besonders Rücksicht genommen werden.

 

Wer die Verbote nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro rechnen, so die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.